Liechtensteiner Volksblatt vom 11. Oktober 2002
Welten liegen zwischen Realität und Gesetzeslage
Heute feiern Schwule und Lesben den Coming-Out Tag 2002
Die derzeitige Rechtslage von gleichgeschlechtlichen Paaren ist unzureichend. Der Gesetzesvorstoss, den die Freie Liste unternahm, um diese Diskriminierung aufzuheben, trägt noch keine Früchte. Betroffene möchten am heutigen Tag auf ihre Probleme aufmerksam machen.
Was für die einen selbstverständlich ist, wird den anderen bis heute in Liechtenstein verwehrt zwei Männern oder zwei Frauen auf ein Fundament zu stellen, das Perspektiven hat.
VON BETTINA Frick
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Einen Unterschied aber macht das Gesetz zwischen Hetero- (mit Homosexuellen. Was für die einen selbstverständlich ist, wird den anderen bis heute verwehrt: Ihre Liebesbeziehung auf ein Fundament zu stellen. das auch Perspektiven hat. Es geht um di registrierte Partnerschaft - einem Pendant zur Ehe. Um dieser Diskriminierung entgegenzuwirken, lancierte die Freie Liste in der Landtagssitzung vom 12. Dezember 2001 eine Gesetzesinitiative.
Die Beziehung rechtlich absichern können
Mit dem Gesetzesvorschlag der FL soll das Rechtsinstitut der «registrierten Partnerschaft» geschaffen werden. Damit würde gleichgeschlechtlichen Paaren eine staatliche Anerkennung gewährleistet. Den Betroffenen soll eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglicht werden. Diese Regelung stellt für gleichgeschlechtliche Paare ein Pendant zur Ehe dar. Die registrierte Partnerschaft geht wie die Ehe vom Gedenken einer lebensgemeinschaft mit gegenseitiger Verantwortung aus, wobei sich zwei Menschen zu gegenseitigem Beistand verpflichten. Heute befinden sich gleichgeschlechtliche Paare in einer weitgehend ungeschützten Rechtslage. Im Unterschied zu heterosexuellen Paaren können sie nicht zwischen Konkubinat und Ehe wählen, was im Alltag zu erheblichen rechtlichen Benachteiligungen führt - insbesondere im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge und im Steuerrecht. Diese rechtlichen Benachteiligungen sollen mit der Vorlage der Freien Liste weitgehend beseitigt werden.Der wichtigste Unterschied des vorgeschlagenen Modells der registrierten Partnerschaft zur Ehe besteht darin, dass die in einer registrierten Partnerschaft lebenden Personen keine Kinder adoptieren können - ausser es handle sich um allfällige. Kinder des Partners oder der Partnerin.
Gesetzesvorlage liegt noch immer bei Regierung
Seit dem 12. Dezember 2001 liegt die Gesetzesvorlage nun zur Überarbeitung bei der Regierung. Die Landtagsabgeordneten sprachen sich damals mehrheitlich zur Behandlung durch die Regierung aus, «Mit diesem Vorstoss ist unser Ziel vorläufig erreicht. Ich bedaure jedoch, dass noch immer, und dies seit rund einen] Jahr, von Seiten der Regierung nichts zu hören ist», so Karin .Jenny, Geschäftsführerin der Freien Liste. Auf Anfrage erklärte Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung, die Initiative sei derzeit im Ressort Justiz noch in Bearbeitung. «Da Liechtenstein den grössten Teil seines Rechts aus der Schweiz und Osterreich konzipiert hat, werden diese Gesetzgebungsvorhaben verfolgt und in die Bearbeitung mit einbezogen», so die Mitarbeiterin. Weitere Informationen werde die Stellungnahme der Regierung an den Landtag enthalten, welche diesem voraussichtlich im Sommer 2003 vorgelegt werden soll. Karin Jenny ist überzeugt, dass die Vorlage auch in der Bevölkerung hohe Akzeptanz findet würde. Dennoch ist sie sich bewusst, dass Homosexualität noch immer zu den Tabuthemen gehört. Umso mehr schätze sie deshalb die Aktivitäten von «FLay. Dem Kultur und Freizeitverein für Schwule und Lesben. Dieser macht sich bereits seit fünf Jahren zum Ziel, das Leben für Schwule und Lesben, öffentlich und damit attraktiver zu machen.
�??Wir sind nichts Besonderes und nichts Schlechtes�??
Yvonne Schlageter aus Wangs ist eine von insgesamt 35 Vereinsmitgliedern, Mit 37 Jahren verliebte sich die verheiratete Frau und Mutter von vier Kindern in eine, Frau, wie sie im Gesprach erzählte. Derzeit lebt sie nach ihrer Scheidung mit ihrer Lebenspartnerin und ihrer Tochter in einer Wohngemeinschaft. «Ich hatte Angst davor alleine zu seins, erinnert sich Ysonne Schlageter an ihre Gefühle, bevor sie sich als Bisexuelle outete. «Dann aber war ich glücklich, den Schritt gemacht zu haben. Weil ich immer auf der unbewussten Suche nach etwas war, konnte ich aufgrund meiner neuen Lebensform plötzlich zur Ruhe kommen», so Schlageter Ihr Wunsch ist es, besonders am heutigen Coming-out Tag, den Menschen die Homosexualität näher zu bringen. «Wir sind nichts Besonderes, nichts Schlechtes und tun nichts Verbotenes», hält Yvonne Schlageter fest. «Es gibt so viele Vorurteile gegen Menschen wie mich, deshalb versucht «FLay» allen die Möglichkeit zugehen, uns kennen zu lernen.»Morgen Abend: Coming-out-Party
Für alle, die «FLays kennen lernen möchten, bietet sich morgen Abend die Möglichkeit: Um 19.30 Uhr zeigt «PLay» in der «Alten Sennerei» in Triesen einen Coming-Out-Film. Ab 22 Uhr sind alle ebenfalls in der Alten Sennerei herzlich zur Coming-out-Party eingeladen.
Weitere Infos über «ELay» gibt es unter www.flay.li
Situation in Europa
In verschiedenen europäischen Staaten wurden bereits spezifische gesetzliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschalten geschaffen. Dänemark 1989 als erster europäischer Staat ein Gesetz über die registrierte Partnerschaft erlassen. Dem sind die anderen nordischen Staaten (Norwegen 1993, Schweden 1995 und Island 1996) sowie die Niederlande (1998) gefolgt. Seit kurzem gibt es entsprechende Regelungen in Frankreich 1999) und in Deutschland (2001). In der Schweiz gibt es die registrierte Partnerschaft bisher in den Kantonen Genf und Zürich. In anderen Kantonen sowie im Bund ist deren Einführung in Vorbereitung. In weiteren Ländern sind ebenfalls entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten im Gange.