Schaan, 1. Juli 2009
Bis zum 12. Juli 2009 läuft die Vernehmlassung für die Schaffung eines Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG).
Das Gesetz soll unter anderem den Nachzug eines Lebenspartners / einer Lebenspartnerin aus dem EU-Raum / der Schweiz regeln.
Unverständlicherweise schlägt die Regierung dem Landtag unter anderem folgende Regelung vor:
- Beide Lebenspartner müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Partner müssen bereits 5 Jahre eine intakte Beziehung führen.
- Eine der beiden Partner muss bereits 15 Jahre im Land den Wohnsitz haben.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kann die Regierung, muss aber nicht, den Nachzug des Partners bewilligen.
Unserer Meinung sind die Bestimmungen vollkommen willkürlich und entbehren jeder Logik. Aus diesem Grund hat FLay eine Stellungnahme zum vorgeschlagenen Gesetz zu Handen der Regierung abgegeben.
Der Vernehmlassungstext kann unter http://www.llv.li/amtsstellen/llv-rk-amtsgeschaefte-vernehmlassungen/llv-rk-amtsgeschaefte-vernehmlassungen-laufende.htm abgerufen werden