• FLay nimmt Stellung zum geplanten Lebenspartnergesetz

Als vorgreifendes Fazit kann zum 200 Seiten umfassenden Vernehmlassungsbericht gesagt werden: „Steter Tropfen hölt den Stein“. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf orientiert sich am schweizerischen Partnerschaftsgesetz.

Die Vorlage ist im Grossen und Ganzen eine faire und zeitgemässe Lösung mit Schweizerischem Vorbild. Dennoch musste FLay ein paar Punkte kritisieren und regt verschieden Änderungen an. Insbesondere hat FLay geplante Regelungen in den Bereichen: Gütertrennung nach Auflösung der Partnerschaft (Schutz des/r Schwächeren), Pflichtenübernahme gegenüber Kinder(n) der/s Partner/in (Bezahlung von Unterhalt, aber keine Erziehungsrechte).  Ferner sind noch rechtliche Fragen zu klären, betreffend dem geplanten Namensrecht und des Gemeindebürgerrechts.  Obwohl sich die Vorlage an der schweizerischen Regelung orientiert, wird nicht deren Terminologie verwendet, sondern die von der deutschen Regelung.

Nicht in direkter Verbindung mit dem Partnerschaftsgesetz steht die Anregung, dass ein  Antidiskriminierungsartikel in der Verfassung geschaffen wird. Anders als die Schweiz verfügt die liechtensteinische Verfassung über keinen solchen Artikel, welcher Minderheiten und Randgruppen vor einer Benachteiligung schützt. FLay fordert insbesondere die namentliche Erwähnung: „Schutz vor Diskriminierung aufgrund der gewählten Lebensform.“ Damit soll wie in der Schweiz die sexuelle Orientierung mitumfasst sein.

FLay bedankt sich bei allen Parteien, Institutionen und Personen die in der Vergangenheit für eine Schaffung eines Partnerschaftsgesetzt eingestanden sind, in der Erarbeitung dieser Vorlage mitgewirkt haben und die uns weiterhin unterstützen, damit Liechtenstein bald ein Partnerschaftsgesetz bekommt, und für ein offenes Leben in Liechtenstein einstehen.

Die komplette Stellungsnahme kann per Email an info@flay.li bei FLay angefordert werden.

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FLay - Verein für Schwule und Lesben Liechtenstein und Rheintal, Postfach 207 9494 Schaan