Endlich! Die Regierung hat das Partnerschaftsgesetz endlich fertiggestellt und in die Vernehmlassung geschickt. Was bedeutet dies nun?

Bis zum 16. Juli, dem Ende der Vernehmlassung kann jede/r eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf einreichen. Danach werden die Stellungnahmen von der Regierung, respektive dessen Rechtsdienst geprüft und gegebenenfalls in die Vorlage eingebunden. Anschliessend kommt der Gesetzesentwurf in den Landtag.

Vaduz, 14. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. April 2010 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Lebenspartnerschaftsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Mit der gegenständlichen Vernehmlassungsvorlage wird gleichgeschlechtlichen Paaren eine eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglicht, aus welcher sich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten ergeben.

In der Vernehmlassungsvorlage ist vorgesehen, dass im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht Ungleichbehandlungen behoben und in diesen Bereichen eingetragene Paare den Ehepaaren gleichgestellt werden. Zudem soll eine mehrfache eingetragene Lebenspartnerschaft wie eine mehrfache Ehe unter Strafe gestellt werden. Ferner kann eine verheiratete Person keine Lebenspartnerschaft eintragen lassen und kann eine eingetragene Lebenspartnerin oder ein eingetragener Lebenspartner keine Ehe eingehen.

Ein wesentlicher Unterschied zur Ehe besteht darin, dass in der eingetragenen Lebenspartnerschaft keine gemeinsamen Kinder, weder durch Adoption noch durch fortpflanzungsmedizinische Verfahren, erlaubt sind. Weitere Unterschiede gibt es unter anderem im Bereich des Vermögensrechts sowie im Namensrecht.

Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz soll ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der gesellschaftlichen Tabuisierung und Diskriminierung von Homosexualität geleistet werden. Liechtenstein ist das einzige deutschsprachige Land, welches die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare nicht kennt. In der Schweiz, in Österreich und in Deutschland wurde diese Diskriminierung von homosexuellen Paaren durch die Möglichkeit eingetragener Partnerschaften bereits aufgehoben.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. Juli 2010.

 

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