Personenstands- und Namensänderung für Liechtensteiner*innen FzM

Voraussetzungen:
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Psychiatrisches Gutachten (muss nicht zwingend aus der Uniklinik Zürich sein)
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Es braucht die Diagnose: Genderdysphorie und eine angebrachte Indikation.
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Im Falle von Minderjährigkeit braucht es eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Dauer:
Zwischen 1-3 Monate
Wie gehe ich vor?
1. Zusammen mit deinem Gutachten gehst du zum Zivilstandsamt nach Vaduz.
2. Antrag stellen (Ansprechperson Hansjörg Meier)
3. Du erhältst eine Verfügung vom Land (rechtliches Schreiben)
4. 14 Tage Wartefrist um Einspruch einzureichen (nur du kannst Einspruch erheben, was sinnlos, aber notwendig ist)
5. Nach dieser Frist, kannst du deinen Pass und deine ID beim Ausländer & Passamt, sowie deinen Führerschein bei der MFK neu beantragen.
6. ID und Pass sollten nach 7-14 Werktagen bei dir sein.
Kosten:
Wird nachgetragen